Fragen und Antworten für Sie

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter bzw. Sachverständiger einschalten?

Wir empfehlen Ihnen dringend, nach jedem Verkehrsunfall, besonders wenn Sie unverschuldet darin verwickelt sind, einen qualifizierten Kfz-Gutachter zu konsultieren. Dies stellt sicher, dass Sie eine unabhängige und fachkundige Bewertung des an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens erhalten.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel die vollen Kosten für das Gutachten. Das Gutachten ist ein wesentlicher Bestandteil der Schadensregulierung, da es dazu dient, Umfang und Höhe des Schadens genau zu ermitteln.

Im Haftpflichtschadenfall sind Sie nicht verpflichtet, einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Es ist oft empfehlenswert, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, um eine objektive und faire Bewertung des Schadens an Ihrem Fahrzeug zu gewährleisten. Gutachter, die direkt von einer Versicherung beauftragt werden, können manchmal Interessenkonflikte aufweisen, die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Schadens
führen könnten.

Unser oberstes Anliegen ist es, Ihnen einen raschen und effizienten Service zu bieten. In den meisten Fällen können wir ein rechtssicheres und detailliertes Gutachten bereits innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung Ihres Fahrzeugs bereitstellen.

Als Geschädigte/r eines Verkehrsunfalls haben Sie das uneingeschränkte Recht, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen effektiv dabei assistieren, die in unserem Gutachten ermittelte Schadenssumme von der Versicherung des Unfallverursachers erfolgreich einzufordern. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten für die anwaltliche Vertretung in solchen Fällen üblicherweise von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Für Kaskoschadenfälle, sei es bei Teilkasko oder Vollkasko, besteht zwar eine Bindung an spezifizierte Vertragswerkstätten durch Ihre Autoversicherung, dennoch haben Sie das Recht, ein Versicherungsgutachten anzufechten. Es ist bekannt, dass Gutachten seitens der Versicherungen manchmal den Schaden geringer einschätzen, um Kosten zu sparen. Daher empfehlen wir nachdrücklich, sich für die Bewertung des Schadens an einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu wenden. Diese Maßnahme sichert eine objektive und gerechte Einschätzung des Schadens, schützt Ihre finanziellen Ansprüche und bewahrt Sie davor, durch eine eventuell unterschätzte Schadensbewertung Verluste zu erleiden. Ein unabhängiges Gutachten ist Ihr Schlüssel, um in der Schadensregulierung mit Ihrer Kfz-Versicherung auf Augenhöhe zu bleiben.

In der Gesetzgebung gibt es keine fest definierte Grenze, die einen Schaden klar als Bagatellschaden klassifiziert. Obwohl oft angenommen wird, dass Schäden unter 750 Euro als Bagatellschäden angesehen werden, entspricht dies nicht der Realität. Unabhängig von der Schadenhöhe steht es Ihnen zu, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ein unabhängiges Gutachten kann entscheidende Details offenlegen, die über eine einfache, oberflächliche Begutachtung hinausgehen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung auch bei scheinbar geringfügigen Schäden effektiv geltend zu machen.

Bei einem Haftpflichtschaden steht Ihnen das Recht auf einen kostenfreien Mietwagen zu. Dieses Recht dient dazu, Ihre Mobilität während der Reparatur Ihres Fahrzeugs aufrechtzuerhalten. Üblicherweise übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für diesen Mietwagen.

Um eine effiziente und gründliche Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mitzubringen: Ihren Fahrzeugschein, den Unfallbericht, Fotos vom Unfallort und, sofern vorhanden, den Polizeibericht. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie die Schadennummer der gegnerischen Versicherung bereithalten, falls diese bereits zugewiesen wurde.

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